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eigenvolt

Ablauf · Photovoltaik für den Neubau

Vom Bauplan bis zur Inbetriebnahme

So kommt die Photovoltaik auf Ihren Neubau: von den Plänen, die Sie hochladen, bis zur Anlage, die Strom liefert. Jeder Schritt läuft über Ihr Kundenportal, in dem Sie Angebot, Pläne, Termine und Unterlagen sehen.

Kurz gesagt

  • Grundlage sind Ihre Baupläne, ein Termin vor Ort ist nicht nötig.
  • Die Module kommen aufs Dach, solange das Gerüst steht; Wechselrichter und Speicher folgen mit dem Innenausbau.
  • In Betrieb gehen kann die Anlage auch vor dem Netzanschluss.
  • Anmeldung beim Netzbetreiber und Registrierung im Marktstammdatenregister übernehmen wir.

Die Schritte

  1. Pläne hochladen: Grundriss, Schnitt, Ansichten, Dach- oder Statikplan und Lageplan, als PDF oder Foto. Haben Sie einen Bauzeitenplan, laden Sie ihn mit hoch.
  2. Planung aus Ihren Plänen: Wir legen die Belegung so aus, dass Ihre Anlage die Solarpflicht Ihres Landes erfüllt, erstellen den Montageplan mit jedem Dachhaken an seinem Platz und rechnen die Statik des Montagesystems mit dem Nachweis des Herstellers.
  3. Verbindliches Festpreisangebot: Ihr Angebot liegt im Kundenportal, mit Belegungsplan und allen Leistungen. Es gilt für das Gebäude, wie es in Ihren Plänen steht.
  4. Bestellung im Portal: Sie nehmen das Angebot online an. Als Verbraucherin oder Verbraucher haben Sie ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.
  5. Anmeldung beim Netzbetreiber: Wir ermitteln den Netzbetreiber aus Ihrer Adresse, füllen die Formulare aus und holen die nötigen Unterschriften digital ein.
  6. Material auf die Baustelle: Module und Montagesystem kommen zum Montagetermin, Wechselrichter und Speicher oft erst mit dem Innenausbau. Bis zum Einbau lagern sie am Bauort in einem abschließbaren, trockenen Raum eines Gebäudes, den Sie stellen.
  7. DC-Montage im Bauablauf: Die Montage übernimmt ein geprüfter Montagepartner aus Ihrer Region nach unserem Montageplan, solange das Gerüst steht: Dachhaken, Schienen, Module und Gleichstromverkabelung.
  8. AC-Montage und Inbetriebnahme: Unser Elektrofachbetrieb setzt Wechselrichter und Speicher, schließt sie an die Hausinstallation an, prüft und nimmt die Anlage in Betrieb. Für die Inbetriebnahme nach dem EEG ist kein Netzanschluss nötig.
  9. Abnahme Ihrer PV-Anlage: Abgenommen wird die PV-Anlage, nicht das Haus und nicht der Zählertermin des Netzbetreibers. Nach der AC-Montage fordert das Portal die Abnahme an.
  10. Zähler und Einspeisung: Sobald Ihr Hausanschluss steht, setzt der Netzbetreiber den Zähler. Die Registrierung im Marktstammdatenregister erledigen wir in Ihrem Namen.

Gezahlt wird in Raten, die an diese Schritte gebunden sind; Einzelheiten im Zahlungsplan. Was noch 2026 in Betrieb gehen kann, lesen Sie unter Inbetriebnahme 2026 ohne Netzanschluss.

Häufige Fragen

Braucht es einen Termin vor Ort?
Nein. Im Neubau stehen alle Maße in Ihren Plänen. Was dort fehlt, zum Beispiel das Maß der Dachlatten, klären wir mit Ihrem Dachdecker.
Wann kommt die Photovoltaik im Bauablauf dran?
Module und Montagesystem kommen aufs Dach, solange das Gerüst steht, also mit oder direkt nach der Dacheindeckung. Wechselrichter und Speicher folgen meist mit dem Innenausbau.
Kann die Anlage in Betrieb gehen, bevor der Hausanschluss steht?
Ja. Für die Inbetriebnahme im Sinne des EEG müssen Module und Wechselrichter fest installiert sein und die Anlage muss einmal Strom erzeugen, der genutzt wird, zum Beispiel zum Laden des Speichers (§ 3 Nr. 30 EEG). Netzanschluss, Zähler und Registrierung im Marktstammdatenregister sind dafür nicht nötig.
Was wird abgenommen?
Die PV-Anlage, nicht das Haus und nicht der Zählertermin des Netzbetreibers. Nach der AC-Montage fordert das Portal Sie zur Abnahme auf.
Wer meldet die Anlage an?
Wir: die Anmeldung beim Netzbetreiber, die Fertigmeldung und die Registrierung im Marktstammdatenregister in Ihrem Namen. Registriert sein muss die Anlage spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme (§ 5 MaStRV).

Laden Sie Ihre Baupläne hoch. Sie erhalten Ihr verbindliches Festpreisangebot, ohne Vor-Ort-Termin.

Quellen

Stand dieser Seite: 09.10.2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.