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Zahlungsplan · Photovoltaik für den Neubau

Zahlungsplan: fünf Raten im Takt Ihrer Baustelle

Sie zahlen nicht vorab, sondern in Raten, die an den Fortschritt Ihrer Anlage gebunden sind: an die Auftragsannahme, die Lieferung des Materials, die beiden Montageschritte und die Abnahme.

Kurz gesagt

  • Zahlung in fünf Raten: 10 % bei Auftragsannahme, 60 % bei Lieferung des Materials (zusammen 70 %), je 10 % nach der DC-Montage, nach der AC-Montage und nach der Abnahme Ihrer PV-Anlage.
  • Abgenommen wird die PV-Anlage, nicht das Haus und nicht der Zählertermin des Netzbetreibers.
  • Das Risiko bis zur Abnahme tragen wir (§ 644 BGB).
RateWannAnteilZusammen
1bei Auftragsannahme10 %10 %
2bei Lieferung des Materials60 %70 %
3nach der DC-Montage10 %80 %
4nach der AC-Montage10 %90 %
5nach der Abnahme Ihrer PV-Anlage10 %100 %

Die Abnahme

Abgenommen wird die PV-Anlage, nicht das Haus und nicht der Zählertermin des Netzbetreibers. Nach der AC-Montage fordert das Portal die Abnahme mit einer Frist von 12 Werktagen an, mit dem Hinweis nach § 640 Abs. 2 BGB.

„Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn der Unternehmer dem Besteller nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Besteller die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.“
§ 640 Abs. 2 Satz 1 BGB

Eigentum und Risiko

Mit der Zahlung der Rate bei Lieferung gehört das gelieferte Material Ihnen. Das Risiko, dass es bis zur Abnahme gestohlen oder beschädigt wird, tragen trotzdem wir.

„Der Unternehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme des Werkes.“
§ 644 Abs. 1 Satz 1 BGB

Was die Anlage kostet, steht unter Kosten, wie der Bau abläuft, unter Ablauf.

Häufige Fragen

Wann zahle ich für meine Photovoltaikanlage?
Zahlung in fünf Raten: 10 % bei Auftragsannahme, 60 % bei Lieferung des Materials (zusammen 70 %), je 10 % nach der DC-Montage, nach der AC-Montage und nach der Abnahme Ihrer PV-Anlage.
Wem gehört das Material nach der Lieferung?
Mit der Zahlung bei Lieferung gehört Ihnen das Material; das Risiko bis zur Abnahme tragen trotzdem wir (§ 644 BGB).
Was wird abgenommen?
Abgenommen wird die PV-Anlage, nicht das Haus und nicht der Zählertermin des Netzbetreibers. Nach der AC-Montage fordert das Portal die Abnahme mit einer Frist von 12 Werktagen an, mit dem Hinweis nach § 640 Abs. 2 BGB.
Was passiert, wenn ich die Abnahme nicht erkläre?
Verweigern Sie die Abnahme nicht innerhalb der Frist unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt die Anlage nach § 640 Abs. 2 BGB als abgenommen. Auf diese Folge weist Sie das Portal mit der Aufforderung in Textform hin.

Laden Sie Ihre Baupläne hoch. Sie erhalten Ihr verbindliches Festpreisangebot, ohne Vor-Ort-Termin.

Quellen

Stand dieser Seite: 09.10.2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.