Zum Inhalt
eigenvolt

EEG · Inbetriebnahme

Inbetriebnahme 2026 ohne Netzanschluss – was gilt

Viele Neubauten werden erst 2027 bezogen, der Zähler kommt oft spät. Für die Vergütung nach dem EEG kommt es darauf nicht an: Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme im Sinne des EEG. Und die setzt keinen Netzanschluss voraus.

Kurz gesagt

  • Die Inbetriebnahme im Sinne des EEG ist die erstmalige Inbetriebsetzung nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft (§ 3 Nr. 30 EEG).
  • Netzanschluss, Zähler und Registrierung im Marktstammdatenregister sind dafür nicht erforderlich (Clearingstelle EEG|KWKG).
  • Module und Wechselrichter müssen fest an ihrem endgültigen Ort installiert sein; der erzeugte Strom muss außerhalb der Anlage genutzt werden, etwa zum Laden des Speichers.
  • Nach dem Regierungsentwurf zur EEG-Novelle gilt für Anlagen mit Inbetriebnahme bis 31.12.2026 das bisherige Recht.1

Was das Gesetz unter Inbetriebnahme versteht

„die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage ausschließlich mit erneuerbaren Energien oder Grubengas nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Anlage; die technische Betriebsbereitschaft setzt voraus, dass die Anlage fest an dem für den dauerhaften Betrieb vorgesehenen Ort und dauerhaft mit dem für die Erzeugung von Wechselstrom erforderlichen Zubehör installiert wurde“
§ 3 Nr. 30 EEG 2023

Die Clearingstelle EEG|KWKG grenzt das von der „Inbetriebsetzung“ technischer Regelwerke ab, die meist den Netzanschluss meint:

„Zu beachten ist, dass die gesetzliche Definition der Inbetriebnahme im EEG sich von der »Inbetriebsetzung« im Sinne vieler technischer Regelwerke unterscheidet. Letztere verstehen unter „Inbetriebsetzung“ zumeist den Netzanschluss und erstmaligen Netzparallelbetrieb, während für die Inbetriebnahme im Sinne des EEG ein Netzanschluss nicht erforderlich ist.“
Clearingstelle EEG|KWKG, Häufige Rechtsfrage 79, Textfassung vom 09.03.2026

Was für die Inbetriebnahme nötig ist

Nach der Häufigen Rechtsfrage 80 der Clearingstelle braucht es drei Dinge:

  1. Eine Anlage: Bei Solaranlagen ist jedes einzelne Modul eine Anlage im Sinne des EEG.
  2. Technische Betriebsbereitschaft: Die Module sind funktionsfähig, ortsfest installiert und dauerhaft mit einem oder mehreren Wechselrichtern ausgestattet. Im Neubau heißt das: Module fest auf dem Dach, Wechselrichter fest an seinem endgültigen Platz, etwa im Technikraum, und dauerhaft angeschlossen. Ein provisorisch aufgestellter Wechselrichter genügt nicht.
  3. Erstmaliges Inbetriebsetzen: Durch eine aktive Handlung wird erstmals Strom erzeugt und außerhalb der Anlage umgewandelt, zum Beispiel beim Glühlampentest oder beim Laden einer Batterie. Das darf auch ein Dritter im Auftrag des Betreibers tun.

Nicht erforderlich sind nach derselben Antwort insbesondere die Registrierung im Marktstammdatenregister, der Netzanschluss, das Setzen der Messeinrichtungen und der Einbau von Einrichtungen zum Einspeisemanagement. Eine erneute Inbetriebnahme nach der erstmaligen Inbetriebsetzung ist nicht möglich.

Warum 2026 zählt

Der Regierungsentwurf zur EEG-Novelle (BT-Drucksache 21/7867) sieht vor, dass für Strom aus Anlagen, die vor dem 1. Januar 2027 in Betrieb genommen worden sind, das EEG in der am 31. Dezember 2026 geltenden Fassung weiter anzuwenden ist (§ 100 Abs. 1 Nr. 1 lit. a EEG 2027-E). Die Begriffsbestimmung der Inbetriebnahme in § 3 Nr. 30 bleibt im Entwurf unverändert. Neue Pflichten wie eine Registrierung vor der Inbetriebnahme oder eine Bestätigung des Netzbetreibers enthält der Entwurf nicht.

Nach dem Regierungsentwurf zur EEG-Novelle (BT-Drucksache 21/7867, Stand 05.10.2026, noch nicht beschlossen) gilt für Anlagen mit Inbetriebnahme bis 31.12.2026 die bisherige Vergütung. Die Gesetzeslage kann sich noch ändern; eine Zusage über die Vergütungshöhe können wir nicht geben.

Was danach kommt

  • Registrierung im Marktstammdatenregister spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme (§ 5 MaStRV); das übernehmen wir in Ihrem Namen.
  • Anmeldung beim Netzbetreiber, Netzanschluss und Setzen des Zählers, sobald der Hausanschluss steht.
  • Vergütet wird der Strom, den Sie ab dann ins Netz einspeisen; die Höhe richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme.

Wir dokumentieren die Inbetriebnahme mit Protokoll, Datum, Uhrzeit und Fotos. Ob sie bei Ihnen noch 2026 möglich ist, hängt vor allem davon ab, wann Ihr Dach eingedeckt ist und der Technikraum steht. Schicken Sie uns Ihre Pläne und den Bauzeitenplan, wir sagen es Ihnen mit dem Angebot. Mehr zum Ablauf auf der Startseite.

Laden Sie Ihre Baupläne hoch. Sie erhalten Ihr verbindliches Festpreisangebot in wenigen Stunden, ohne Vor-Ort-Termin.

Quellen

Stand dieser Seite: 05.10.2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.