Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher
Fassung vom 05.10.2026 · Photovoltaikanlagen für Wohngebäude in drei Leistungslinien
Die Widerrufsbelehrungen mit dem Muster-Widerrufsformular und der Online-Widerrufsfunktion stehen unter Widerruf. Bestellen Sie als Unternehmer, gelten die AGB für Unternehmer.
Teil A – Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltung und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Verbraucherinnen und Verbraucher im Sinne von § 13 BGB (im Folgenden „Sie“) über eigenvolt.ai mit der StromWert Erneuerbare Energien GmbH, Mühlenstraße 8a, 14167 Berlin, Amtsgericht Charlottenburg, HRB 251877 B, vertreten durch den Geschäftsführer Jan Gerstein (im Folgenden „wir“), schließen. eigenvolt ist eine Marke der StromWert Erneuerbare Energien GmbH. Sie erreichen uns unter Telefon 0160 96606063 und per E-Mail an gerstein@stromwert.gmbh.
Schließen Sie den Vertrag als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmer.
Individuelle Vereinbarungen in Ihrem Angebot haben Vorrang vor diesen Bedingungen. Bedingungen, die von diesen abweichen, gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich zustimmen.
§ 2 Leistungslinien
Wir bieten Photovoltaikanlagen für Wohngebäude in drei Leistungslinien an. Welche Leistungslinie gilt und was im Einzelnen geschuldet ist, steht in Ihrem Angebot.
- Linie 1 – Planung: Wir planen Ihre Anlage. Material, Montage und Elektroanschluss veranlassen Sie selbst oder beauftragen sie zusätzlich bei uns.
- Linie 2 – Planung und Material: Wir planen Ihre Anlage und liefern das Material oder bestellen es in Ihrem Namen beim Großhandel. Die Montage veranlassen Sie selbst.
- Linie 3 – Komplett: Wir errichten die Anlage vollständig: Planung, Material, Montage durch einen Dachdecker-Fachbetrieb als unseren Nachunternehmer, Elektroanschluss, Inbetriebsetzung und Anmeldung beim Netzbetreiber.
Für jede Leistungslinie gelten zusätzlich die Besonderen Bedingungen in Teil B. Sie gehen den Bestimmungen in Teil A vor, soweit sie etwas anderes regeln.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
Die Darstellung unserer Leistungen auf eigenvolt.ai ist noch kein Angebot. Auf Ihre Anfrage erstellen wir aus Ihren Unterlagen ein verbindliches Festpreisangebot und stellen es in Ihr Kundenportal. An dieses Angebot halten wir uns 14 Tage ab Bereitstellung gebunden, sofern das Angebot keine andere Frist nennt.
Sie nehmen das Angebot im Kundenportal an, indem Sie angeben, ob Sie als Verbraucher oder als Unternehmer bestellen, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Widerrufsbelehrungen zur Kenntnis nehmen, das Kästchen zur Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen anklicken und die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ betätigen. Ihr Angebot mit allen Positionen und Preisen sehen Sie unmittelbar über dem Bestellformular. Bis zum Absenden können Sie jede Auswahl im Bestellformular ändern oder den Vorgang durch Schließen der Seite abbrechen.
Wir liefern und montieren nur an Bauorte in Deutschland, für die wir Ihnen ein Angebot gemacht haben, und nehmen Zahlungen per Überweisung an. Wünschen Sie, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, erklären Sie das im Bestellformular je Vertrag mit einem eigenen Häkchen; für die Planungsleistungen der Stufe 1 bestätigen Sie mit demselben Häkchen, dass Ihnen bekannt ist, dass Ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung erlischt. Ihre Erklärungen stehen in Ihrer Vertragsbestätigung.
Unmittelbar nach Vertragsschluss erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung mit dem Vertragsinhalt, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular als PDF-Dateien. Den Vertragstext speichern wir; Sie können ihn jederzeit in Ihrem Kundenportal abrufen.
In Linie 2 Variante a schließen Sie mit derselben Bestellung zwei Verträge mit eigenem Preis: einen Werkvertrag über die Planung (Teil B, Abschnitt 1) und einen Kaufvertrag über das Material (Teil B, Abschnitt 2). In Linie 3 schließen Sie mit derselben Bestellung zwei Verträge: Stufe 1 über Planung und Anmeldung beim Netzbetreiber und Stufe 2 über Lieferung, Montage, Elektroanschluss und Inbetriebsetzung (Teil B, Abschnitt 3). Ihr Angebot weist die Preise der Verträge getrennt aus.
Vertragssprache ist Deutsch.
§ 4 Grundlage des Festpreises
Grundlage unseres Angebots sind die Pläne und Angaben, die Sie uns übermittelt haben, insbesondere Grundriss, Schnitt, Ansichten, Dach- oder Statikplan, Lageplan und, falls vorhanden, die Planung des Zählerschranks. Der Festpreis gilt für das Gebäude, wie es in diesen Plänen dargestellt ist.
Wird das Gebäude abweichend von diesen Plänen ausgeführt, etwa mit anderer Dachneigung, Dachfläche, Dacheindeckung oder Lage von Dachfenstern, und wirkt sich das auf unsere Leistung aus, teilen wir Ihnen das mit und unterbreiten Ihnen ein Nachtragsangebot für die betroffene Leistung. Der Preis ändert sich nur für diesen Teil und nur, wenn Sie das Nachtragsangebot annehmen. Kommt keine Einigung zustande und kann die Leistung auf dem abweichend ausgeführten Gebäude nicht wie vereinbart erbracht werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Ihre Unterlagen prüfen wir auf Vollständigkeit und Plausibilität und weisen Sie auf erkennbare Unstimmigkeiten hin. Die Tragfähigkeit Ihres Dachs für die Lasten der Anlage ist Teil der Tragwerksplanung Ihres Gebäudes; wir weisen die Lasten der Anlage aus und bemessen das Montagesystem nach dem Nachweis des Herstellers.
§ 5 Preise und Umsatzsteuer
Es gelten die Preise aus Ihrem Angebot. Sie sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Für die Lieferung und Installation einer Photovoltaikanlage einschließlich Speicher auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes an den Betreiber beträgt der Umsatzsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG 0 Prozent; bei einer installierten Bruttoleistung von nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) laut Marktstammdatenregister gelten die Voraussetzungen als erfüllt. Den Steuersatz weist Ihr Angebot für jeden Vertrag gesondert aus.
Entgelte, die Dritte Ihnen unmittelbar berechnen, etwa der Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber für Netzanschluss, Zähler oder Messung, sind nicht im Preis enthalten, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt.
§ 6 Zahlung
Eine Anzahlung vor Beginn unserer Leistung verlangen wir nicht. Wann welcher Betrag fällig wird, regelt der Zahlungsplan der jeweiligen Leistungslinie in Teil B.
Abschlagszahlungen verlangen wir nur in Höhe des Wertes der von uns erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen; für angeliefertes, noch nicht eingebautes Material nur, wenn wir Ihnen das Eigentum daran übertragen (§ 632a BGB).
Rechnungen sind innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang ohne Abzug durch Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto zu zahlen.
Sie können mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen sowie mit Forderungen aus demselben Vertrag oder aus einem anderen Vertrag derselben Bestellung, insbesondere wegen Mängeln oder Fertigstellungsmehrkosten. Ihre Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte, insbesondere nach § 641 Abs. 3 BGB, bleiben unberührt.
§ 7 Ihre Mitwirkung
Sie stellen uns die für die Planung erforderlichen Unterlagen vollständig und richtig zur Verfügung und teilen uns Änderungen der Bauausführung, die unsere Leistung betreffen, unverzüglich mit.
Für Arbeiten auf Ihrem Grundstück gewähren Sie uns und unseren Nachunternehmern zu den vereinbarten Terminen Zugang zum Gebäude, zum Dach, zum Zählerplatz und zu den Leitungswegen.
Weitere Mitwirkungspflichten nennt Teil B. Unterbleibt eine Mitwirkung, die für unsere Leistung erforderlich ist, gelten die §§ 642 und 643 BGB.
§ 8 Termine und Inbetriebnahme
Verbindliche Leistungsfristen: Die Planung übergeben wir und die Anmeldung beim Netzbetreiber reichen wir spätestens zwei Wochen nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen ein. Die Montage führen wir spätestens vier Wochen nach Ihrer Meldung im Kundenportal durch, dass das Dach eingedeckt ist und das Gerüst steht; Elektroanschluss und Inbetriebsetzung folgen spätestens zwei Wochen nach der Montage, sobald der Technikraum fertiggestellt ist. Haben Sie keinen Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist verlangt, beginnen diese Fristen erst mit deren Ablauf. Kürzere Fristen in Ihrem Angebot gehen vor. Die genauen Tage stimmen wir innerhalb dieser Fristen mit Ihnen ab und tragen sie in Ihr Kundenportal ein.
Verzögert sich unsere Leistung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, etwa durch höhere Gewalt, durch Witterung, mit der zur Jahreszeit nicht gerechnet werden musste, durch Lieferausfall eines Herstellers trotz rechtzeitiger verbindlicher Bestellung oder weil der Baufortschritt die Montage noch nicht erlaubt, verlängern sich die Fristen um die Dauer der Behinderung und höchstens fünf Werktage Anlaufzeit. Wir informieren Sie unverzüglich.
Ob und in welcher Höhe Sie für eingespeisten Strom eine Vergütung erhalten, richtet sich nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in der jeweils geltenden Fassung. Eine bestimmte Vergütung oder einen bestimmten Zeitpunkt der Inbetriebnahme sagen wir nur zu, wenn wir dies ausdrücklich als verbindlich vereinbaren. Termine des Netzbetreibers und des Messstellenbetreibers, etwa für den Zählerwechsel, liegen nicht in unserem Einflussbereich.
§ 9 Eigentum
Geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Zahlung der darauf entfallenden Rate unser Eigentum. Mit dieser Zahlung geht das Eigentum auf Sie über.
§ 10 Abnahme
Werkleistungen nehmen Sie ab, wenn sie im Wesentlichen vertragsgemäß fertiggestellt sind; wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 BGB). In Linie 3 nehmen Sie Stufe 1 nach Übergabe der Planung und Einreichung der Anmeldung ab, Stufe 2 bei der Inbetriebsetzung mit einem Abnahmeprotokoll.
Setzen wir Ihnen nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme und verweigern Sie die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen. Diese Folge tritt nur ein, wenn wir Sie zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen haben (§ 640 Abs. 2 BGB).
§ 11 Mängel und Garantien
Ihnen stehen die gesetzlichen Mängelrechte zu. Für die von uns gelieferten Waren besteht ein gesetzliches Gewährleistungsrecht von mindestens zwei Jahren; die EU-Mitteilung dazu sehen Sie vor Ihrer Bestellung und in Ihrer Vertragsbestätigung. Die Verjährungsfristen für jede Leistungslinie nennt Teil B.
Sie haben einen Ansprechpartner: Während der Verjährungsfrist nach Teil B wickeln wir Garantiefälle der von uns gelieferten Komponenten kostenlos für Sie direkt mit dem Hersteller ab, danach auf Wunsch gegen Vergütung nach Aufwand. Garantiegeber, Dauer, Umfang und Verfahren der Herstellergarantien nennt Ihr Angebot. Garantien der Hersteller gelten zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Mängelrechten gegen uns und schränken diese nicht ein (§ 443 BGB).
Mängel melden Sie bitte möglichst bald über Ihr Kundenportal oder per E-Mail. Ihre Rechte hängen davon nicht ab.
§ 12 Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer von uns übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen, haften wir begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen haften wir für leichte Fahrlässigkeit nicht.
Diese Begrenzungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Nachunternehmer und Erfüllungsgehilfen. Ihre Rechte auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Selbstvornahme wegen eines Mangels bleiben unberührt.
§ 13 Widerrufsrecht
Als Verbraucherin oder Verbraucher haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Einzelheiten stehen in der Widerrufsbelehrung für Ihre Leistungslinie, die Sie vor der Bestellung und mit der Vertragsbestätigung erhalten und die unter eigenvolt.ai/widerruf abrufbar ist.
Ihren Widerruf können Sie uns in jeder eindeutigen Form erklären, auch über die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ in Ihrem Kundenportal. Den Eingang bestätigen wir Ihnen unverzüglich per E-Mail.
§ 14 Datenschutz und Streitbeilegung
Wie wir Ihre Daten verarbeiten, steht in unserer Datenschutzerklärung unter eigenvolt.ai/datenschutz.
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 15 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.
Teil B – Besondere Bedingungen der Leistungslinien
Abschnitt 1 – Linie 1: Planung
Leistung: Wir planen Ihre Photovoltaikanlage (Werkvertrag). Zur Planung gehören, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt, die Modulbelegung, der Haken- und Montageplan, die Bemessung des Montagesystems mit dem Nachweis nach den Vorgaben des Herstellers, der Strangplan und die Stückliste. Pläne und Anleitungen übergeben wir als PDF im Kundenportal, gedruckt im Format DIN A4, mit allen für die Montage nötigen Maßen als Zahl.
Nicht enthalten: Material, Montage, Elektroanschluss, Inbetriebsetzung und Anmeldung beim Netzbetreiber. Arbeiten an der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung dürfen außer dem Netzbetreiber nur in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragene Installationsunternehmen ausführen (§ 13 Abs. 2 NAV). Diese Leistungen können Sie bei uns zusätzlich beauftragen.
Montage nach Plan: Unsere Planung ist auf eine Montage nach unserem Montageplan, mit dem geplanten Material und nach den Anleitungen der Hersteller ausgelegt. Für Schäden aus einer davon abweichenden oder fehlerhaften Montage, aus anderem Material oder aus Arbeiten Dritter haften wir nur, soweit sie auf einem Fehler unserer Planung beruhen. Pläne und Anleitungen erstellen wir so, dass eine fachgerechte Montage danach möglich ist; ein Fehler darin ist ein Mangel unserer Leistung.
Fotodokumentation: Übernehmen wir für eine Anlage, die Sie oder Ihre Handwerker montiert haben, den Elektroanschluss oder die Inbetriebsetzung, setzt das eine vollständige Fotodokumentation der Montage nach unserer Fotoliste im Kundenportal voraus. Wir prüfen sie binnen fünf Werktagen und geben sie frei, wenn sie vollständig ist und eine Montage nach Plan zeigt; sonst nennen wir Ihnen fehlende Fotos oder Abweichungen. Lässt sich eine fachgerechte Montage auch danach nicht nachweisen, kann jede Seite den Auftrag über Elektroanschluss und Inbetriebsetzung kündigen; bis dahin erbrachte Leistungen vergüten Sie anteilig. Ihre Mängelrechte aus der Planung hängen von der Fotodokumentation nicht ab.
Zahlung: Den Preis stellen wir nach Übergabe und Abnahme der Planung in Rechnung.
Verjährung: Ansprüche wegen Mängeln der Planung verjähren nicht vor Ablauf von fünf Jahren ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Längere gesetzliche Fristen, insbesondere bei arglistig verschwiegenen Mängeln (§ 634a Abs. 3 BGB), und die Verjährung der Ansprüche nach dem Paragraphen „Haftung“ Absatz 1 bleiben unberührt.
Widerruf: Es gilt die Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen. Mit der Planung beginnen wir vor Ablauf der Widerrufsfrist nur, wenn Sie das bei der Bestellung ausdrücklich verlangen. Ihr Widerrufsrecht erlischt dann mit der vollständigen Erbringung der Planung, wenn Sie bestätigt haben, dass Ihnen dies bekannt ist (§ 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB).
Abschnitt 2 – Linie 2: Planung und Material
Für die Planung gelten Abschnitt 1 Absätze 1, 3 und 5 bis 7. Das Angebot nennt, ob wir das Material selbst liefern (Variante a) oder in Ihrem Namen bestellen (Variante b).
Variante a – Material von uns: Wir verkaufen Ihnen das im Angebot genannte Material (Kaufvertrag) und liefern es an die im Angebot genannte Anschrift. Die Gefahr geht mit der Übergabe an Sie oder einen von Ihnen benannten Dritten über. Bitte prüfen Sie die Lieferung bei Anlieferung auf äußerlich erkennbare Transportschäden und vermerken Sie diese auf dem Lieferschein; Ihre Rechte hängen davon nicht ab. Für Mängel des Materials gelten die gesetzlichen Vorschriften; Ihre Ansprüche verjähren nach § 438 BGB, bei neuem Material frühestens zwei Jahre nach der Ablieferung. Den Kaufpreis stellen wir nach der Lieferung in Rechnung.
Variante b – Bestellung in Ihrem Namen: Ist dies im Angebot vereinbart, bestellen wir das Material in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung bei dem im Angebot genannten Händler, der an Verbraucher verkauft. Dessen Bedingungen, Pflichtinformationen und Widerrufsbelehrung stellen wir Ihnen vor der Bestellung im Kundenportal bereit; wir bestellen erst nach Ihrer Freigabe. Die Vollmacht gilt nur für diese Bestellung. Der Kaufvertrag über das Material kommt zwischen Ihnen und dem Händler zustande; es gelten dessen Bedingungen, der Händler stellt Ihnen das Material in Rechnung und haftet Ihnen für dessen Mängel. Wir schulden die Auswahl des Materials nach unserer Planung und die richtige Bestellung.
Fotodokumentation: Abschnitt 1 Absatz 4 gilt entsprechend.
Widerruf: Für den Kauf des Materials (Variante a) gilt die Widerrufsbelehrung für Waren, für die Planung die Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen.
Abschnitt 3 – Linie 3: Komplett
Zwei Verträge: In Linie 3 schließen Sie zwei Werkverträge mit eigenem Preis, die zusammen den Festpreis Ihres Angebots ergeben. Stufe 1 umfasst die Planungsleistungen nach Abschnitt 1 Absatz 1 und die Anmeldung der Anlage beim zuständigen Netzbetreiber mit den erforderlichen Formularen und Datenblättern; Abschnitt 1 Absatz 3 gilt entsprechend. Stufe 2 umfasst die Lieferung des Materials, die Montage durch einen Dachdecker-Fachbetrieb als unseren Nachunternehmer nach unserem Montageplan, die Elektroinstallation und den Anschluss durch uns oder einen im Netzgebiet eingetragenen Partner-Elektrobetrieb, die Inbetriebsetzung, die Fertigmeldung beim Netzbetreiber und die Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister in Ihrem Namen.
Zusammenhang der Verträge: Beide Verträge hängen zusammen. Widerrufen Sie einen von ihnen wirksam, sind Sie auch an den anderen nicht mehr gebunden, es sei denn, Sie erklären, ihn fortführen zu wollen. Für Leistungen der Stufe 1, die wir bis dahin erbracht haben, leisten Sie Wertersatz in Höhe ihres Wertes; Grundlage ist der Preis der Stufe 1, der unserem üblichen Preis für diese Leistungen entspricht (§ 357a Abs. 2 BGB). Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Nachunternehmer: Für die Leistungen unserer Nachunternehmer stehen wir Ihnen gegenüber wie für eigene Leistungen ein (§ 278 BGB).
Montage im Bauablauf: Der Festpreis setzt voraus, dass an den vereinbarten Montagetagen ein bauseits gestelltes, für Dacharbeiten geeignetes Gerüst mit Absturzsicherung steht. Wir montieren im Bauablauf, solange das Baugerüst steht. Bitte teilen Sie uns den Termin der Dacheindeckung und die Standzeit des Gerüsts frühzeitig über das Kundenportal mit und informieren Sie uns über Änderungen. Steht zum vereinbarten Montagetermin kein geeignetes Gerüst, vereinbaren wir einen neuen Termin; auf Ihren Wunsch stellen wir das Gerüst zu dem im Angebot dafür genannten Festpreis. Die §§ 642 und 643 BGB bleiben unberührt.
Bauseits: Den Zählerplatz nach den Technischen Anschlussbedingungen Ihres Netzbetreibers, ein Leerrohr vom Dach zum Technikraum und einen Internetanschluss am Standort des Wechselrichters stellen Sie, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt.
Zahlungsplan: Mit der Anlieferung des Materials auf Ihrer Baustelle stellen wir den Preis der abgenommenen Stufe 1 und eine Abschlagszahlung in Höhe des Wertes des angelieferten Materials nach beigefügter Aufstellung in Rechnung, zusammen höchstens 70 Prozent des Festpreises. Nach Ihrer Wahl übertragen wir Ihnen mit Zahlung des Abschlags das Eigentum an diesem Material oder leisten Sicherheit (§ 632a Abs. 1 Satz 6, Abs. 2 BGB). Den Rest stellen wir nach Inbetriebsetzung und Abnahme in Rechnung. Wird Stufe 2 nicht ausgeführt, stellen wir den Preis der Stufe 1 nach deren Erbringung und Abnahme in Rechnung; im Fall eines Widerrufs gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Montage durch Ihren eigenen Dachdecker: Vereinbaren wir im Angebot, dass Ihr eigener Dachdecker nach unserem Montageplan montiert, schuldet dieser Ihnen die Montage; die Montage ist dann nicht Teil unserer Leistung. Abschnitt 1 Absätze 3 und 4 gelten entsprechend.
Verjährung: Ansprüche wegen Mängeln verjähren nicht vor Ablauf von fünf Jahren ab Abnahme; das gilt für die gesamte Anlage einschließlich der gelieferten Komponenten (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Längere gesetzliche Fristen, insbesondere bei arglistig verschwiegenen Mängeln (§ 634a Abs. 3 BGB), und die Verjährung der Ansprüche nach dem Paragraphen „Haftung“ Absatz 1 bleiben unberührt.
Widerruf: Für Stufe 1 gilt die Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen, für Stufe 2 die Widerrufsbelehrung für Stufe 2. Mit Stufe 1 beginnen wir vor Ablauf der Widerrufsfrist nur, wenn Sie das bei der Bestellung ausdrücklich verlangen. Mit der Montage beginnen wir erst nach Ablauf der Widerrufsfrist für Stufe 2, es sei denn, Sie verlangen ausdrücklich einen früheren Beginn.