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Solarpflicht · Baden-Württemberg

Solarpflicht im Neubau in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg verlangt § 23 des Klimagesetzes (KlimaG BW) beim Neubau eine Photovoltaikanlage auf der für eine Solarnutzung geeigneten Dachfläche. Wie groß sie sein muss, regelt die Photovoltaik-Pflicht-Verordnung (PVPf-VO). Hier lesen Sie beide im Wortlaut und was das für Ihren Neubau heißt.

Kurz gesagt

  • Beim Neubau ist auf der geeigneten Dachfläche eine Photovoltaikanlage zu installieren.
  • Mindestens 60 Prozent der geeigneten Einzeldachflächen sind mit Modulen zu belegen.
  • Für neue Wohngebäude genügt alternativ eine Leistung von 0,06 kWp je Quadratmeter überbauter Grundstücksfläche.
  • Geeignet ist eine Einzeldachfläche ab 20 Quadratmetern, bis 20 Grad geneigt oder bei 20 bis 60 Grad zwischen Westen und Osten über Süden ausgerichtet.

Der Gesetzestext

„Es besteht die Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung bei 1. dem Neubau […] eines Gebäudes auf der für eine Solarnutzung geeigneten Dachfläche“
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KlimaG BW
„im Standardnachweis 60 Prozent der nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 zur Solarnutzung geeigneten Einzeldachflächen“
§ 6 Abs. 1 Nr. 1 PVPf-VO
„Abweichend von Absatz 1 kann eine Photovoltaikanlage beim Neubau eines Wohngebäudes […] auch mit einer installierten Mindestleistung von 0,06 Kilowatt Peak je Quadratmeter der überbauten Grundstücksfläche zur Erfüllung der Pflichten nach § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 KlimaG BW installiert werden.“
§ 6 Abs. 2 PVPf-VO

Was das für Ihr Haus bedeutet

Sie haben zwei Wege: 60 Prozent der geeigneten Dachflächen belegen oder die Mindestleistung nach Grundfläche erreichen. Welcher Weg zu Ihrem Dach passt, rechnen wir aus Ihren Plänen nach und zeigen es im Angebot mit Belegungsplan.

Passen mehr Module auf Ihr Dach, legen wir die Anlage gern größer aus. Am einfachsten geht das im Bauablauf, solange das Gerüst steht.

Häufige Fragen

Wie viel Dach muss in Baden-Württemberg mit Photovoltaik belegt werden?
Im Standardnachweis 60 Prozent der zur Solarnutzung geeigneten Einzeldachflächen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 PVPf-VO). Beim Neubau eines Wohngebäudes genügt alternativ eine Leistung von 0,06 kWp je Quadratmeter überbauter Grundstücksfläche (§ 6 Abs. 2 PVPf-VO).
Was bedeutet 0,06 kWp je Quadratmeter?
Gemeint ist die überbaute Grundstücksfläche, also die Grundfläche des Hauses. Bei 100 Quadratmetern Grundfläche sind das 6 kWp.
Wann ist eine Dachfläche zur Solarnutzung geeignet?
Im Standardnachweis, wenn eine Einzeldachfläche zusammenhängend mindestens 20 Quadratmeter groß ist und höchstens 20 Grad geneigt ist oder bei 20 bis 60 Grad Neigung zwischen Westen und Osten über Süden ausgerichtet ist (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 PVPf-VO).
Gibt es eine Befreiung?
Auf Antrag kann die zuständige Behörde ganz oder teilweise befreien, wenn die Pflicht nur mit unverhältnismäßig hohem wirtschaftlichem Aufwand erfüllbar wäre (§ 23 Abs. 3 KlimaG BW).

So läuft es mit eigenvolt

  1. Pläne hochladen: Grundriss, Schnitt, Ansichten, Dach- oder Statikplan und Lageplan.
  2. Festpreis erhalten: Belegung nach der Solarpflicht Ihres Landes, Montageplan und verbindliches Festpreisangebot, ohne Vor-Ort-Termin.
  3. Online bestellen: im Kundenportal. Gezahlt wird in Raten im Takt Ihrer Baustelle, siehe Zahlungsplan.
  4. Montage im Bauablauf: Die Montage übernimmt ein geprüfter Montagepartner aus Ihrer Region nach unserem Montageplan; Elektroanschluss, Prüfung, Inbetriebnahme und Anmeldung beim Netzbetreiber durch unseren Elektrofachbetrieb.

Laden Sie Ihre Baupläne hoch. Sie erhalten Ihr verbindliches Festpreisangebot, ohne Vor-Ort-Termin.

Quellen

Stand dieser Seite: 09.10.2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.