Solarpflicht · Berlin
Solarpflicht im Neubau in Berlin
Wer in Berlin neu baut, muss mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche mit Photovoltaik bedecken. So steht es im Solargesetz Berlin. Hier lesen Sie den Wortlaut, für welche Gebäude er gilt und bis wann die Anlage laufen muss.
Kurz gesagt
- Die Pflicht gilt für nicht-öffentliche Gebäude mit mehr als 50 m² Nutzungsfläche, mit deren Bau nach dem 31. Dezember 2022 begonnen wurde.
- Mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche sind mit Photovoltaik zu bedecken.
- Installiert sein muss die Anlage bei Fertigstellung, in Betrieb gehen muss sie ab Beginn der Nutzung.
- Verantwortlich ist die Eigentümerin oder der Eigentümer; ein Dritter darf die Pflicht erfüllen.
Der Gesetzestext
„Eigentümerinnen und Eigentümer von nicht-öffentlichen Gebäuden mit einer Nutzungsfläche von mehr als 50 Quadratmetern müssen sicherstellen, dass auf ihrem Gebäude Photovoltaikanlagen mit einer Mindestgröße gemäß § 4 installiert und betrieben werden, wenn 1. mit der Errichtung des Gebäudes nach dem 31. Dezember 2022 begonnen wird“
„Bei Neubauten nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 müssen Photovoltaikanlagen mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche eines Gebäudes bedecken.“
„ist „Bruttodachfläche“ die gesamte Dachfläche, die ein Gebäude überdeckt einschließlich eines Dachüberstands ohne Dachrinne. Besteht die Dachfläche aus mehreren Teilen, ist die Bruttodachfläche die Gesamtfläche aller Teildachflächen“
„Die Installationspflicht ist zu erfüllen, sobald das Gebäude oder die wesentlichen Umbauten des Daches fertiggestellt sind. Die Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage hat ab Beginn der Nutzung des Neubaus zu erfolgen“
Was das für Ihr Haus bedeutet
Die 30 Prozent beziehen sich auf die Bruttodachfläche, also auf das ganze Dach. Gauben, Dachfenster und Schornsteine verkleinern die Fläche, auf der Module liegen können, nicht aber die Bezugsgröße. Wie viele Module Ihr Dach braucht, rechnen wir aus Ihrem Dachplan nach und zeigen im Angebot Dachfläche, belegte Fläche und Anteil.
Weil die Anlage bei Fertigstellung installiert sein muss, gehört sie in den Bauablauf: Die Module kommen aufs Dach, solange das Gerüst steht.
Häufige Fragen
- Gilt die Solarpflicht in Berlin auch für ein Einfamilienhaus?
- Ja, wenn das Haus mehr als 50 Quadratmeter Nutzungsfläche hat und mit dem Bau nach dem 31. Dezember 2022 begonnen wurde (§ 3 Abs. 1 Solargesetz Berlin).
- Wie groß muss die Photovoltaikanlage in Berlin sein?
- Bei Neubauten müssen die Module mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche bedecken (§ 4 Abs. 1 Solargesetz Berlin).
- Bis wann muss die Anlage installiert sein?
- Installiert sein muss sie, sobald das Gebäude fertiggestellt ist. In Betrieb gehen muss sie ab Beginn der Nutzung des Neubaus (§ 3 Abs. 1 Satz 3 und 4 Solargesetz Berlin).
- Wer ist verantwortlich?
- Die Eigentümerin oder der Eigentümer des Gebäudes. Zur Erfüllung der Pflicht darf sie oder er sich eines Dritten bedienen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 Solargesetz Berlin).
So läuft es mit eigenvolt
- Pläne hochladen: Grundriss, Schnitt, Ansichten, Dach- oder Statikplan und Lageplan.
- Festpreis erhalten: Belegung nach der Solarpflicht Ihres Landes, Montageplan und verbindliches Festpreisangebot, ohne Vor-Ort-Termin.
- Online bestellen: im Kundenportal. Gezahlt wird in Raten im Takt Ihrer Baustelle, siehe Zahlungsplan.
- Montage im Bauablauf: Die Montage übernimmt ein geprüfter Montagepartner aus Ihrer Region nach unserem Montageplan; Elektroanschluss, Prüfung, Inbetriebnahme und Anmeldung beim Netzbetreiber durch unseren Elektrofachbetrieb.
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Quellen
- Solargesetz Berlin, § 2 Begriffsbestimmungen (gesetze.berlin.de): gesetze.berlin.de/perma?j=SolarG_BE_!_2
- Solargesetz Berlin, § 3 Geltungsbereich (gesetze.berlin.de): gesetze.berlin.de/perma?j=SolarG_BE_!_3
- Solargesetz Berlin, § 4 Mindestgröße der Photovoltaikanlagen (gesetze.berlin.de): gesetze.berlin.de/perma?j=SolarG_BE_!_4
Stand dieser Seite: 09.10.2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.