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Solarpflicht · Nordrhein-Westfalen

Solarpflicht im Neubau in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gilt die Solarpflicht für neue Wohngebäude, wenn der Bauantrag nach dem 1. Januar 2025 gestellt wird. Grundlage ist § 42a der Landesbauordnung, die Einzelheiten regelt die Solaranlagen-Verordnung NRW (SAN-VO NRW).

Kurz gesagt

  • Die Pflicht gilt für Wohngebäude mit Bauantrag nach dem 1. Januar 2025, auch in der Genehmigungsfreistellung.
  • Mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche sind mit Photovoltaik zu bedecken.
  • Ausgenommen sind unter anderem Gebäude mit höchstens 50 m² Nutzfläche.
  • Verantwortlich ist die Eigentümerin oder der Eigentümer; ein Dritter darf die Pflicht erfüllen.

Der Verordnungstext

„Wohngebäude, wenn zu deren Errichtung der Bauantrag nach dem 1. Januar 2025 gestellt wird“
§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SAN-VO NRW
„Bei Neubauten nach § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 3 haben Photovoltaikanlagen mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche eines Gebäudes zu bedecken.“
§ 4 Abs. 1 SAN-VO NRW
„Bruttodachfläche im Sinne dieser Verordnung ist die gesamte Dachfläche, die ein Gebäude überdeckt einschließlich eines Dachüberstands ohne Dachrinne. Besteht die Dachfläche aus mehreren Teilen, ist die Bruttodachfläche die Gesamtfläche aller Teildachflächen.“
§ 2 Abs. 3 SAN-VO NRW

Was das für Ihr Haus bedeutet

Maßgeblich ist der Tag des Bauantrags. Die 30 Prozent beziehen sich auf das ganze Dach einschließlich Dachüberstand. Wie viele Module Ihr Dach dafür braucht, rechnen wir aus Ihrem Dachplan nach und zeigen im Angebot Dachfläche, belegte Fläche und Anteil.

Passen mehr Module auf Ihr Dach, legen wir die Anlage gern größer aus. Am einfachsten geht das im Bauablauf, solange das Gerüst steht.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die Solarpflicht für neue Wohnhäuser in NRW?
Für Wohngebäude, deren Bauantrag nach dem 1. Januar 2025 gestellt wird (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SAN-VO NRW). Das gilt auch für Vorhaben in der Genehmigungsfreistellung nach § 63 BauO NRW.
Wie viel Dach muss in NRW mit Photovoltaik belegt werden?
Bei Neubauten mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche (§ 4 Abs. 1 SAN-VO NRW). Die Bruttodachfläche ist die gesamte Dachfläche einschließlich Dachüberstand ohne Dachrinne.
Gibt es Ausnahmen?
Ausgenommen sind unter anderem Gebäude mit einer Nutzfläche bis zu 50 m² sowie Behelfsbauten und untergeordnete Gebäude (§ 1 Abs. 4 SAN-VO NRW).
Muss ich die Anlage selbst betreiben?
Nein. Die Eigentümerin oder der Eigentümer muss sicherstellen, dass die Vorgaben eingehalten werden, und darf sich dafür eines Dritten bedienen (§ 1 Abs. 3 SAN-VO NRW).

So läuft es mit eigenvolt

  1. Pläne hochladen: Grundriss, Schnitt, Ansichten, Dach- oder Statikplan und Lageplan.
  2. Festpreis erhalten: Belegung nach der Solarpflicht Ihres Landes, Montageplan und verbindliches Festpreisangebot, ohne Vor-Ort-Termin.
  3. Online bestellen: im Kundenportal. Gezahlt wird in Raten im Takt Ihrer Baustelle, siehe Zahlungsplan.
  4. Montage im Bauablauf: Die Montage übernimmt ein geprüfter Montagepartner aus Ihrer Region nach unserem Montageplan; Elektroanschluss, Prüfung, Inbetriebnahme und Anmeldung beim Netzbetreiber durch unseren Elektrofachbetrieb.

Laden Sie Ihre Baupläne hoch. Sie erhalten Ihr verbindliches Festpreisangebot, ohne Vor-Ort-Termin.

Quellen

Stand dieser Seite: 09.10.2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.