Solarpflicht · Niedersachsen
Solarpflicht im Neubau in Niedersachsen
Wer in Niedersachsen neu baut, muss das Dach zur Hälfte mit Photovoltaik ausstatten. So steht es in § 32a der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO). Hier lesen Sie, was genau gilt, welche Ausnahmen es gibt und wie Sie die Pflicht ohne Aufwand im Bauablauf erfüllen.
Kurz gesagt
- Die Pflicht gilt bei der Errichtung eines Gebäudes mit mindestens 50 m² Dachfläche, auch beim Einfamilienhaus.
- Mindestens 50 Prozent der Dachfläche sind mit einer Solarenergieanlage zur Stromerzeugung auszustatten.
- Verantwortlich ist der Bauherr. Ausnahmen gibt es nur in eng beschriebenen Fällen (§ 32a Abs. 4 NBauO).
- Diese Fassung des § 32a NBauO gilt seit dem 1. Januar 2025.
Der Gesetzestext
„Bei der Errichtung eines Gebäudes mit einer Dachfläche von mindestens 50 m2 sind mindestens 50 Prozent der Dachfläche mit einer Solarenergieanlage zur Stromerzeugung auszustatten.“
Für bestehende Gebäude gilt Entsprechendes bei einer Aufstockung, einem Anbau oder einer Erneuerung der Dachhaut bis zur wasserführenden Schicht, wenn die neue oder erneuerte Dachfläche mindestens 50 m² groß ist (§ 32a Abs. 2 NBauO). Für Bauherren im Neubau ist Absatz 1 maßgeblich.
Nach der Erläuterung der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen müssen mindestens 50 Prozent der Fläche mit einer Anlage zur Stromerzeugung belegt werden; für die Einhaltung ist der Bauherr verantwortlich.
Wann die Pflicht entfällt
Nach § 32a Abs. 4 NBauO entfallen die Pflichten, soweit ihre Erfüllung im Einzelfall
- anderen öffentlich-rechtlichen Pflichten widerspricht,
- technisch unmöglich ist,
- wirtschaftlich nicht vertretbar ist oder
- auf der Dachfläche Solarenergieanlagen zur Erzeugung thermischer Energie errichtet werden sollen oder worden sind.
Eine Unwirtschaftlichkeit muss nachvollziehbar dargelegt werden können. Bei einem üblichen Einfamilienhaus-Neubau mit Süd-, Ost- oder Westdach greift erfahrungsgemäß keine dieser Ausnahmen.
Was das für Ihr Haus bedeutet
Wie viele Module Ihr Dach für die Pflicht braucht, hängt von Dachform, Dachfläche, Gauben und Dachfenstern ab. Wir rechnen es aus Ihrem Dachplan nach und zeigen im Angebot Dachfläche, belegte Fläche und Anteil.
Am einfachsten erfüllen Sie die Pflicht im Bauablauf: Die Module kommen aufs Dach, solange das Gerüst steht. Ein zweites Gerüst und ein zweiter Termin mit dem Dachdecker entfallen.
So läuft es mit eigenvolt
- Pläne hochladen: Grundriss, Schnitt, Ansichten, Dach- oder Statikplan und Lageplan.
- Festpreis erhalten: Belegung nach der Solarpflicht, Montageplan und verbindliches Festpreisangebot in wenigen Stunden, ohne Vor-Ort-Termin.
- Online bestellen: im Kundenportal. Keine Anzahlung, Sie zahlen erst, wenn das Material auf der Baustelle ist.
- Montage im Bauablauf: durch einen eingetragenen Dachdecker-Fachbetrieb aus Ihrer Region nach unserem Montageplan; Elektroanschluss und Anmeldung beim Netzbetreiber durch unseren Elektrofachbetrieb.
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Quellen
- § 32a NBauO, Fassung ab 01.01.2025 (VORIS): voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/f056c189-2143-307d-9a85-eb5d10b7fa52
- Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen: PV-Pflicht in Niedersachsen ab 2025: www.klimaschutz-niedersachsen.de/PV-Pflicht-in-Niedersachsen-ab-2025-4115
Stand dieser Seite: 05.10.2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.